Ein Sack Reis in China
Luo Yonghao zertrümmert einen Kühlschrank vor der Siemens-Zentrale in China. Ein Ereignis, das hierzulande genauso wenig interessieren dürfte, wie der sprichwörtliche Sack Reis der in China umfällt. Doch weitgefehlt. Dieses Thema schaffte es sogar nahezu in alle Sonntagszeitungen rund um den Globus. Warum? Weil das Internet nahezu jede Botschaft in die Welt trägt. Denn der Anlass für die Zertrümmerungswut reicht als Grund für eine solche Aktion, die eine regelrechte Kampagne nach sich zieht, nicht aus: Luo Yonghao hat nur das Problem, dass seine Kühlschrank Türe nicht richtig schließt. Mehr nicht, ein Fall für den Kundendienst. Doch der Chinese fühlt sich von Siemens düpiert, in seiner nationalen Ehre gekränkt und fordert Rache. Und schafft es so einen der bekanntesten Internet-Blogs Chinas zu führen. Für Siemens entwickelt sich diese Affäre zum kommunikationstechnischen Supergau. Denn der Münchner Hausgerätekonzern hatte wohl nicht damit gerechnet, dass die weitgehend kauffreudige Mittelschicht in China desillusioniert und misstrauisch ist und ihren Ärger über gesellschaftliche und politische Missstände an Konsumthemen abarbeiten muss, da sie den kommunisitschen Staat nicht kritisieren darf.
Während in China also kritische Verbraucher heranwachsen, ist der deutsche Handel mit dieser Spezies - die sich heute via Internet überinformiert - reich gesegnet. Und reicht das noch nicht aus, dann tritt die „Deutsche Umwelthilfe" auf den Plan und überzieht den Handel, unabhängig ob Vollsortimenter, Fachmarkt, Discounter oder Fachgeschäft mit einer Abmahnwelle. Kein Spaß für die Händler. Vor Weihnachten informierte uns eine Vielzahl von verärgerten Händlern: Denn die Umwelthilfe kommt unbemerkt, fotografiert Geräte, die nicht nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gelabelt sind und verschickt dann ein Abmahnschreiben mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Die Ignoranz dieses Schreibens kann den Händler locker 8000 Euro kosten. Wobei sich der Handel die Kosten eines eigenen Anwalts sparen kann und tunlichst die Geräte labeln sollte. Denn das Vorgehen ist rechtens. Die Geräte müssen gelabelt werden, wer das versäumt - oder nicht machen will, weil die Ausstellungsküche durch die Aufkleber verschandelt wird, muss zahlen.
Auch das Argument, dass sich die Verbraucher im Vorfeld des Kaufes meistens genauestens informieren zieht nicht: gelabelt werden alle Geräte (auch Einbaugeräte), vorne oder oben am Gerät, nicht verdeckt, gut sichtbar. Alles andere ist abmahnfähig, auch das Beilegen der Label in den Innenraum der Geräte.
Dieses Gesetz gibt es seit 1994 und bis die Deutsche Umwelthilfe auf den Plan trat, hat es den Handel so interessiert, als ob in China ein Sack Reis umfällt.
Ihre Stefanie Willach




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